Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Norwegens wichtigste Anknüpfung an die Europäische Union ist das 1994 abgeschlossene Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, das EWR-Abkommen. Mit diesem Abkommen sind Norwegen und die anderen EWR-Staaten ein Teil des EU-Binnenmarktes. Dies bedeutet, dass norwegische Staatsangehörige und Unternehmen in den Bereichen, für die das Abkommen gilt, im ganzen EWR-Gebiet so zu behandeln sind wie die Staatsangehörigen und Unternehmen der EU-Mitgliedstaaten. Die EWR-Zusammenarbeit beinhaltet auch, dass Norwegen sich an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften beteiligt und an diese gebunden ist, soweit die Rechtsvorschriften den Binnenmarkt betreffen. Außerdem nimmt Norwegen in einer Reihe von Bereichen an den EU-Kooperationsprogrammen teil, z. B. Kultur und Forschung, regionalpolitische Zusammenarbeit und Bildung.
Durch das Kooperationsprogramm The EEA and Norway Grants – EWR-Mittel trägt Norwegen auch finanziell zum Ausgleich von Ungleichheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei. Für den Zeitraum 2009–2014 hat Norwegen sich zu einem finanziellen Beitrag von etwa 14 Milliarden NOK zugunsten der zwölf jüngsten EU-Mitgliedstaaten sowie Griechenland, Portugal und Spanien verpflichtet. Dieser Beitrag ist unter anderem für Bereiche wie Umweltschutz und Klima, Stärkung der zivilen Gesellschaft, Erhaltung des europäischen Kulturerbes und Justizwesen bestimmt.
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
Die EU-Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres ist ein zentraler und dynamischer Teil der europäischen Integration. Das EU-Arbeitsprogramm im Bereich Justiz und Inneres, das Stockholmer Programm, bildet die Richtschnur für den Zeitraum 2010–2014. Das Assoziierungsabkommen zwischen Norwegen und der EU über die Einbindung Norwegens in die Schengen-Zusammenarbeit ist das umfassendste Einzelabkommen. Die Schengen-Zusammenarbeit umfasst Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard, eine harmonisierte Visumpolitik und eine grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Norwegen hat unter anderem auch Abkommen über die Einbindung in die Dublin-II-Verordnung zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats, über die europäische polizeiliche Zusammenarbeit (Europol) und über die europäische justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) umgesetzt.
Außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit
In vielen Fällen teilt Norwegen die Auffassungen und Interessen der EU in der internationalen Politik. Deshalb arbeitet Norwegen im Bereich der Außenpolitik und der Sicherheitspolitik eng mit der EU zusammen. Durch das EWR-Abkommen steht Norwegen mit der EU im regelmäßigen politischen Dialog über internationale Fragen. Norwegen unterstützt außenpolitische Erklärungen der EU in einer großen Zahl von Bereichen.
Als Teil der Sicherheits- und Verteidigungspolitik entsendet Norwegen im Rahmen der EU-Krisenmanagementoperationen ziviles und militärisches Personal nach Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. Die norwegische Regierung leistet einen erheblichen finanziellen Beitrag zu verschiedenen Maßnahmen in den Westbalkan-Ländern und in Nordwestrussland.